Unsere Positionen / Forderungen
Hinsichtlich des Begriffes trans gibt es viele unterschiedliche Sichtweisen.
Wir verwenden den Begriff trans Kinder für junge Menschen unter 18 Jahren, deren bei der Geburt zugeordnetes Geschlecht von ihrer geschlechtlichen Selbstwahrnehmung abweicht. In dem Leben dieser Kinder und Jugendlichen spielt trans oftmals nur eine kleine Rolle, die am ehsten verstärkt wird, wenn zumeist Erwachsene mit dem Sein dieser Menschen ein Problem haben. Um die eher geringe Bedeutung für die Betreffenden zum Ausdruck zu bringen, schreiben wir "trans" klein (ausser bei Überschriften und zu Satzbeginn) und verwenden es als Adjektiv.
Die Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit kann nur über die Selbstbeschreibung erfolgen. Diese kann verbal oder auch non-verbal erfolgen. Geschlechtszugehörigkeit ist nicht auf beobachtbares Verhalten zu reduzieren. Geschlechtliche Identität bedeutet nicht: Mädchen spielen mit Puppen, Jungen mit Autos.
Gegenwärtig ist die gesellschaftliche und in Teilen sogar die wissenschaftliche Debatte über Geschlechtszugehörigkeit von Widersprüchlichkeiten, Unwissenheit und Spekulationen bestimmt. (Trakine-Papier zur Polemik von 2022). Aus dieser Situation heraus erfahren viele trans Kinder (und auch die Familien) eine Pathologisierung, wenn sie versuchen, Anerkennung für ihre Geschlechtszugehörigkeit zu erlangen.
Die Kinder werden ohne Vorhandensein einer Erkrankung in eine Psychotherapie gezwungen, Eltern verdächtigt, ihre Kinder zu manipulieren. Medizinische Leitlinien führen häufig dazu, dass trans Kinder und Jugendliche auf unterstützende Maßnahmen warten müssen. Um eine gesellschaftliche Anerkennung ihrer geschlechtlichen Selbstwahrnehmung zu erlangen, müssen die Kinder sich Begutachtungen unterziehen, in denen nach unklaren Kriterien das Vorliegen von sog. Transgeschlechtlichkeit "geprüft" und richterlich "bestätigt" wird. Zu diesen institutionalisierten Hürden kommen noch die persönlichen Vorurteile der im System Handelnden hinzu, die sich gegen die Kinder und deren Familien richten können.
Ohne positive "Begutachtungen" besteht kein Rechtsanspruch auf die Verwendung der als passend empfundenen Geschlechtsbenennung und des oftmals neu gewählten Vornamens. So sind Kinder im Umgang mit Bildungsinstitutionen (KiTas, Schulen etc.) auf den "guten Willen" von Institutionsleitungen angewiesen.
Die gegenwärtige Situation stellt für Kinder und deren Familie hohe Hürden und starke Belastungen dar. Viele zusätzliche Aufgaben müssen bewältigt werden: ärztliche und psychotherapeutische Termine, finanzielle Kosten, kraftraubende Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit offiziellen Stellen. Häufig ruft dies psychisch negative Konsequenzen bei Kindern, Eltern und Geschwistern hervor. Die Kinder zeigen nicht selten depressives Rückzugsverhalten, Schulverweigerung, Selbstverletzung oder Suizidgedanken und -handlungen.
Das psychische Wohlbefinden von Kindern verbessert sich jedoch nachweislich, wenn es ihnen ermöglicht wird, die für sie richtige Geschlechtszugehörigkeit zeigen und leben zu können.
Daher fordert Trans-Kinder-Netz e.V.:
- Abschaffung der Diagnose von trans als Erkrankung, Störung oder Dysphorie!
- Abschaffung von Zwangstherapie bei gleichzeitig freiem Zugang zu allen ärztlich indizierten Maßnahmen des Gesundheitssystems (medikamentöse Maßnahmen, begleitende Psychotherapie, Operationen - sofern gewünscht) und der Sicherstellung der Übernahme der Kosten dieser durch gesetzliche und private Krankenkassen!
- Gesellschaftliche und staatliche Anerkennung von trans mittels Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrages in staatlichen Dokumenten durch Willenserklärung als Verwaltungsakt ohne Begutachtungsprozess, Wartezeiten und Altersuntergrenzen!
- Gesellschaftliche Anerkennung durch Aufklärung mittels verbindlicher Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Medizin, Psychologie / Psychotherapie, Pädagogik, Recht etc. sowie mittels der Überarbeitung staatlicher Lehrpläne und -materialien!
Ausdrücklich fordern wir die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen!
Hier nochmal das Positionspapier als pdf (Oktober 2015)
Bei der notwendigen Abschaffung des TSG und der Einführung gesetzlicher Regelungen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung (Selbstbestimmungsgesetz), fordern wir die Berücksichtigung der Rechte von trans Kindern und Jugendlichen:
- Wir fordern die gesetzliche Verankerung des Selbstbestimmungsrechts von Kindern und Jugendlichen über ihr eigenes Geschlecht.
- Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes des Kindes sind Art. 3 (Wohl des Kindes), Art. 8 (Identität), sowie Art. 12 (Berücksichtigung des Kindeswillens) der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention.
- Dazu gehört insbesondere die selbstbestimmte Entscheidung über Vornamen und Geschlechtseintrag über einen einfachen Verwaltungsakt ohne Beteiligung von Gerichten und Gutachter_innen. Ein niedrigschwelliger Zugang für Minderjährige und ihre Sorgeberechtigen muss sichergestellt werden.
Am 05.05.2023 hat das Justizministerium den Entwurf des lange erwarteten Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in die Ressort-, Länder- und Verbändeabstimmung gegeben. Der Entwurf liegt hier, die Stellungnahme von Trakine könnt ihr hier lesen. Nach der Befassung im Bundeskabinett müssen dann Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, bevor es in Kraft treten kann.